Herausgabe eines Mitgliederverzeichnisses | Widerspruchsmöglichkeit
Zweck: Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte, insb. Erreichen einer Mindestanzahl von Antragstellern für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
Inhalt: Name und Anschrift
Vorgang: Herausgabe an andere Vereinsmitglieder
Grundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO: Interessensabwägung
Anträge auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung oder Ergänzung der Tagesordnung setzen nach der Satzung des Vereins Altes Rathaus Bonn eine Mindestanzahl von Antragstellern voraus. Da es sich hierbei um satzungsmäßige Mitgliederrechte handelt, ist der Verein dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Mitglieder des Vereins diese ausüben können. Um die Kontaktaufnahme zwischen den Vereinsmitgliedern zur Erreichung der erforderlichen Mindestanzahl von Antragstellern zu ermöglichen, wird den Mitgliedern des Vereins ein Mitgliederverzeichnis herausgegeben, welches neben Ihrem Namen auch Ihre Anschrift enthält. Hierbei handelt es sich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die aus vorgenannten Gründen zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vereins Altes Rathaus Bonn erforderlich ist. Grundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Eine Veröffentlichung oder anderweitige Verwendung des Mitgliederverzeichnisses, insbesondere zu privaten und beruflichen Zwecken, ist den Mitgliedern des Vereins untersagt.