Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Verein "Altes Rathaus"

Über die Annahme des Antrags entscheidet der Vorstand. Nach Bestätigung durch den Vorstand leiste ich meinen Jahresbeitrag per SEPA-Lastschriftmandat in Höhe von:
Privatperson:
Unternehmen:
Ich spende zusätzlich einmalig:

Mitglieds- und Spendenbeiträge sind steuerlich abzugsfähig. Bis zu einem Spendenbeitrag in Höhe von 200,– € gilt der Original-Kontoauszug als Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Für Beträge über 200,– € erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung. Die Gemeinnützigkeit wurde anerkannt durch den Freistellungsbescheid vom 22.03.2021, Finanzamt Bonn-Innenstadt, Steuernummer: 205/5758/1752.

Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten.

SEPA-Lastschriftmandat

Gläubiger Identifikationsnummer: DE06ZZZ00000567505

Die Mandatsreferenz ist Ihre Mitgliedsnummer.

Hiermit ermächtige ich den Verein Altes Rathaus e.V., den Mitgliedsbeitrag jährlich zu Lasten meines Kontos einzuziehen. Fällt der Einzugstag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein Altes Rathaus Bonn e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Der Einzug erfolgt zeitnah und in den Folgejahren jeweils am 31. März.

Die Information und Betreuung der Mitglieder des Vereins Altes Rathaus Bonn setzt möglichst aktuelle Kontaktinformationen voraus. Mit dieser Abfrage bitten wir Sie, uns der Vollständigkeit halber die für die Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Organisation der Mitgliederversammlungen erforderlichen Daten und Erklärungen zu erteilen.

Mitgliederdaten

Verwendung für Mitgliederbetreuung und Mitgliederverwaltung

Auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b EU-DSGVO dürfen die vorstehend genannten Daten beim Vereinseintritt und während der Vereinsmitgliedschaft erhoben, verarbeitet und genutzt werden, weil sie zur Verfolgung der Vereinsziele sowie für die Betreuung (Einladungsversand, Protokolle, Publikationen etc.) und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind.

Verwendung des Namens und von Fotos für Vereins-Publikationen und Internet

Zweck: Information über die Arbeit des Vereins

Grundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO: Einwilligung

Hiermit willige ich in die Verwendung meines Namens für Vereins-Publikationen im Zusammenhang mit meiner Vereinsmitgliedschaft ein. Hierdurch wird mein Name an Leser der Publikation weitergegeben.

Hiermit willige ich in die Verwendung von Fotografien, die mich als Person abbilden, für Vereins-Publikationen im Zusammenhang mit meiner Vereinsmitgliedschaft ein. Hierdurch wird die Fotografie, die mich als Person abbildet, an Leser der Publikation weitergegeben.

Hiermit willige ich in die Verwendung meines Namens auf der Website des Vereins im Zusammenhang mit meiner Vereinsmitgliedschaft ein. Hierdurch wird mein Name an Besucher der Website weitergegeben.

Hiermit willige ich in die Verwendung von Fotografien, die mich als Person abbilden, auf der Website des Vereins im Zusammenhang mit meiner Vereinsmitgliedschaft ein. Hierdurch wird die Fotografie, die mich als Person abbildet, an Besucher der Website weitergegeben.

Herausgabe eines Mitgliederverzeichnisses | Widerspruchsmöglichkeit

Zweck: Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte, insb. Erreichen einer Mindestanzahl von Antragstellern für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung

Inhalt: Name und Anschrift

Vorgang: Herausgabe an andere Vereinsmitglieder

Grundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO: Interessensabwägung

Anträge auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung oder Ergänzung der Tagesordnung setzen nach der Satzung des Vereins Altes Rathaus Bonn eine Mindestanzahl von Antragstellern voraus. Da es sich hierbei um satzungsmäßige Mitgliederrechte handelt, ist der Verein dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Mitglieder des Vereins diese ausüben können. Um die Kontaktaufnahme zwischen den Vereinsmitgliedern zur Erreichung der erforderlichen Mindestanzahl von Antragstellern zu ermöglichen, wird den Mitgliedern des Vereins ein Mitgliederverzeichnis herausgegeben, welches neben Ihrem Namen auch Ihre Anschrift enthält. Hierbei handelt es sich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die aus vorgenannten Gründen zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vereins Altes Rathaus Bonn erforderlich ist. Grundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Eine Veröffentlichung oder anderweitige Verwendung des Mitgliederverzeichnisses, insbesondere zu privaten und beruflichen Zwecken, ist den Mitgliedern des Vereins untersagt.

Alle personenbezogenen Daten, die der Verein Altes Rathaus Bonn e.V. verarbeitet, unterliegen dem geltenden Datenschutzrecht. Hiermit bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung des Vereins, abrufbar unter: https://altes-rathaus-bonn.de/datenschutz-altes-rathaus-bonn zur Kenntnis genommen habe und über die mir zustehenden Betroffenenrechte aufgeklärt worden bin. Die von mir erteilten Einwilligungserklärungen sind freiwillig und jederzeit widerruflich.